Die für uns wichtigsten Punkte des BVSH-Hygienekonzepts kurz zusammengefasst:

– Alle Formen von Begrüßungs- und Jubelritualen, vom Händedruck über das Abklatschen bis hin zur Umarmung, sollten unterbleiben.

– Das Desinfizieren der Hände sollte mindestens beim Betreten, besser noch beim Betreten und Verlassen der Halle, möglich sein und entsprechend durchgeführt werden.

– Personen, die Krankheitssymptome aufweisen, haben sich aus den Sporthallen fernzuhalten. Das gilt auch für Personen aus Haushalten mit einer erkrankten Person.

– Wenn die räumlichen Gegebenheiten es hergeben, sollte rund um das Spielfeld ein Sicherheitsabstand von 2-4 Metern (auch für Kampfgericht und Zuschauer) gelten.

– Das Durchmischen von Mannschaften in Kabinen muss auch bei wenigen zur Verfügung stehenden Räumen vermieden werden.

– Alle vorhandenen Fenster in den Räumen sind zur regelmäßigen Durchlüftung zu nutzen.

– Weiterhin ist die Anwesenheit aller Personen in der Halle sowie der Zeitraum des Aufenthaltes zu dokumentieren. (Vorlage beim BVSH: https://www.bvsh.de/index.php?option=com_attachments&task=download&id=642)

– Die Mannschaften haben auf alle Gruß- und Jubelrituale zu verzichten, Begrüßung und Verabschiedung haben ohne Körperkontakt stattzufinden. Die Mannschaften sollten die Halle nach Möglichkeit über unterschiedliche Zugänge oder zeitversetzt betreten.

– Die Mannschaftsbesprechungen vor dem Spiel und in der Halbzeitpause sollten nicht in den Kabinen, sondern in freien und gut belüfteten Bereichen der Halle durchgeführt werden.

– Unmittelbar vor Spielbeginn sowie am Ende aller Viertelpausen und der Halbzeit müssen sich alle Spieler die Hände waschen oder desinfizieren, bevor sie ihre Plätze auf der Bank einnehmen oder das Spielfeld betreten.

– Der Spielball muss in jeder Pause sowie vor und nach dem Spiel gereinigt werden. Die Gastmannschaft kümmert sich eigenverantwortlich um ihr Desinfektionsmittel und hat dieses mitzuführen.

– Alle Spieler sollten unmittelbar nach Spielende den Bankbereich verlassen.

– Alle Materialien und Oberflächen, die am Kampfgericht berührt oder eingesetzt werden, sind vor und nach jedem Spiel zu reinigen.

– Vor Ort muss die Besucherlogistik und -information über Beschilderung, Wegweiser und Markierungen sichergestellt sein.

– Hygienebeauftragte: Es ist sinnvoll, an den Spieltagen eine verantwortliche Person in der Spielhalle zu haben, welche die Umsetzung des Hygienekonzeptes überwacht. Die wichtigsten Aufgaben sind: Vorhalten des Hygiene-Materials, Dokumentation der Anwesenden sowie Umsetzung des Hygienekonzeptes. Zur eigenen Sicherheit ist diese Person neben einem Mund-Nase-Schutz auch mit Einweg- Handschuhen auszustatten. Die Hygienebeauftragten müssen vor dem jeweiligen Spieltag feststehen und sind auf Anforderung dem jeweiligen Spielleiter zu benennen. Sie sollten in der Halle erkennbar sein (Shirt, Weste etc.).

– In der Halle sind max. 35 am Spiel beteiligte Personen pro Spiel zugelassen. Zuschauer sind nicht erlaubt. (erst einmal bis November)

Hoffentlich haben wir bald trotzdem wieder Spaß in den Hallen!
Bis bald